Info bez. Krankenkasse
ThaiHealth hat wie alle anderen Thaimassagen in der Schweiz KEINE Krankenkassen-Anerkennung. Thaimassage ist in der Schweiz KEINE anerkannte Behandlungsmethode. Aus diesem Grunde darf eine Krankenkasse (Grundversicherung) Thaimassagen NICHT vergüten.
Bei einer bestehenden Zusatzversicherung haben die Krankenkassen die Möglichkeit auch nicht anerkannte Behandlungsmethoden zu vergüten. Dabei verlangen die Krankenkassen meist, dass die behandelnde Therapeutin eine EMR-Zertifizierung besitzt.
Leider ist es über die normale Thaimassage-Ausbildung mit anerkanntem Diplom nicht möglich, eine solche Zertifizierung zu erlangen. Wir haben es probiert.
Es gibt einige wenige Krankenkassen-Zusatzversicherungen, die auch ohne EMR-Zertifizierung eine Vergütung für nicht anerkannte Behandlungsmethoden, wie z.B. Thaimassage in ihren Versicherungsbedingungen festhalten.
Wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte, so verlangen Sie bitte bei uns eine orange Kundenkarte. Mit dieser erhalten Sie automatisch nach Ihrer 5. Massage eine Abrechnung, die Sie der Krankenkasse schicken können. Wir raten Ihnen aber dringend, schon vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu treten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, verlangen Sie bitte einen Rückruf von Hr. J. Zingg (Mitinhaber und Geschäftsleitung) oder wenden Sie per Mail an ThaiHealth.